Abbau
1. bergmännische Tätigkeit
zur planmäßigen Hereingewinnung von Rohstoffen.
2. Bezeichnung für den Teil des
Grubengebäudes, in dem der Rohstoff gewonnen wird.
Abbauwürdigkeit
ist abhängig von einer Reihe von
ökonomischen Faktoren wie allgemeines Preisniveau, Stand
der Fördertechnik und Größe der Lagerstätte.
Sie variieren, so daß ein Vorkommen bauwürdig wie auch
bauunwürdig werden kann.Mit zu berücksichtigen sind
gleichfalls die ökologischen Faktoren, die einen immer größeren
Anteil an der Beurteilung einer Lagerstätte einnehmen.
Abbaufortschritt
Fortschritt eines Gewinnungsbetriebes
in der Lagerstätte gemessen in Metern, im Gegensatz zur Abbaugeschwindigkeit,
die den Abbaufortschritt je Zeiteinheit angibt.
Abbaustrecke
in der Lagerstätte erstellte längliche
Hohlräume. Im Steinkohlenbergbau begrenzen sie den Streb
an seinen Enden und werden nach ihrem Verwendungszweck unterschiedlich
bezeichnet; Kohlenabfuhrstrecke, Fuß- oder Kopfstrecke.
Abraum
im Tagebau gelöstes Gestein (siehe
Nebengestein) wie zum Beispiel das über der Lagerstätte,
was keine nutzbaren Mineralien enthält (siehe Deckgebirge).
Abteufen
bergmännischer Ausdruck für
das Herstellen senkrechter Hohlräume (siehe Schächte)
zur Erschließung von Lagerstätten.
Aktionsgemeinschaft Deutscher Steinkohlereviere
GmbH
als Gemeinschaftsaktion der gesamten
deutschen gewerblichen Wirtschaft durch Vertrag vom 23. November
1966 mit dem Ziel, eine geordnete Stillegung von Stein- und Pechkohlenbergbau
zu erleichtern und die Wirtschaftsstruktur in den Steinkohlenbergbaugebieten
zu verbessern. Durch Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland
sind der Aktionsgemeinschaft die Gewährung von Stillegungsprämien,
die Veräußerung von Grundstücken aus Bergbaubesitz
im Interesse einer Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den
betroffenen Bergbaugebieten übertragen worden.
Aktivkohle
Kohle, die durch Spezialbehandlung ein
fein verteiltes Porensystem mit hoher innerer Oberfläche
erhält. Aufgrund der damit verbundenen Erhöhung des
Absorbtionsvermögens wird Aktivkohle insbesondere zur Reinigung
von Gasen eingesetzt.
Allgemeines Berggesetz (ABG)
vom 24. Juni 1865.Das ABG galt ursprünglich
für die Preußischen Staaten. Es wurde von deren Rechtsnachfolgern
übernommen und vielfach geändert. Es behandelt:
- Fragen des Privatrechts: so die Rechte
aus dem Bergwerkseigentum, gesellschaftliche Regelungen der Bergrechtlichen
Gewerkschaft, Schadensersatzregelung hinsichtlich der Bergschäden.
- Fragen des öffentlichen Rechts:
Verfahren der Grundabtretung, eine Art Enteignung von Grundstücken
auf Zeit für bergbauliche Zwecke, Zulassung von Betriebsplänen,
nach denen der Abbau zu erfolgen hat, durch die Bergbehörde
und Ermächtigungsvorschriften für die Bergebehörde
zum Eingreifen im Falle der Gefahr.
- Fragen des Strafrechts:
Ahndung von Verstößen gegen
Vorschiften, die der Sicherheit im Bergbau dienen. (siehe Bundesberggesetz)
Alter Mann
bergmännische Bezeichnung für
den Lagerstättenteil oder den Grubenbau, der nach der Gewinnung
des Rohstoffes verbleibt.
Anfahrverluste
Anteil an Energie, der bei der Inbetriebnahme
("Anfahren") eines technischen Prozesses noch nicht
für den Prozeß genutzt werden kann und "verloren"
geht. Die Verluste entstehen u. a. durch den Energieverbrauch
der Hilfsaggregate und den Aufheizvorgang.
Anschlußbergwerk
Anschluß neuer Grubenfelder an
ein produzierendes Bergwerk. Das Anschlußbergwerk erhält
eigene Seilfahrteinrichtungen, Materialförderung, Wetterführung
und Energieverteilung. Die Produktförderung oder Schachtförderung
und die Aufbereitung verbleiben am alten Standort.
Anthrazit
siehe Steinkohlearten
Arbeitspreis
Begriff, der ursprünglich nur auf
die Preise des elektrischen Stroms beschränkt war.Der Arbeitspreis
ist der Teil des Strompreises, der nach der Menge der abgenommenen
elektrischen Energie (kWh) berechnet wird. Dazu kommt der Grund-
oder Leistungspreis, der nach der beanspruchten oder bestellten
Leistung in kW berechnet wird. Dieses System findet auch Anwendung
in anderen Bereichen der Energiewirtschaft, in denen hohe Kapazitäten
für Zeiten des Spitzenbedarfs vorgehalten werden müssen.
Arbeitszeit
siehe Schicht
Aromaten
Kohlenwasserstoff-Gruppe mit relativ
hohem spezifischen Gewicht und guten Lösungseigenschaften,
deren chemischer Stammkörper das Benzol ist. Diese Verbindungenheißen Aromaten, weil viele dieser abgeleiteten Stoffe einen
aromatischen Geruch haben. Die bekanntesten Aromaten sind: Benzol,
Toluol, Xylol. Sie werden in Kokereien und bei
der Mineralölverarbeitung gewonnen und finden als Treibstoff
und Chemierohstoff Verwendung.
Artikelgesetz
Nachfolge-Gesetzgebung für den
Jahrhundertvertrag. Ab 1996 gibt es keine feste Regulierung der
Absatzmengen mehr. Die erforderlichen finanziellen Mittel zum
Ausgleich von Weltmarktpreisen zum Preis deutscher Steinkohle
werden dann aus dem Haushaltsetat des Bundes bestritten.
Aschegehalt
nicht brennbaren Bestandteile in Gew.-%
im Brennstoff. Bezogen auf ein Steinkohlenflöz liegt der
Wert meist unter 12 %. Der Aschegehalt bildet zusammen mit dem
Wassergehalt den Ballastgehalt.
Aschenabzug
Vorrichtung, mit der feste oder flüssige
Rückstände von Verbrennungsprozessen abgezogen werden.
Asphalt
braunschwarze bis schwarze, nichtkristalline,
viskose bis nahezu feste Masse, die aus Kohlenwasserstoffen mit
geringen Mengen Sauerstoff-, Stickstoff- und Schwefelverbindungen
sowie Mineralstoffen besteht. Man unterscheidet natürlichen
und künstlichen, aus Erdölrückständen gewonnenen
Asphalt. Asphalt ist ein Gemisch aus Bitumen und Mineralstoffen
(Sand, Kies, Split) als Füllstoff. Bevorzugte Anwendungen
beim Straßenbau zum Asphaltieren oder zur Herstellung von
Dachpappen.
Aufbereitung
mechanische oder chemische Behandlung
bergbaulicher Rohstoffe zu einem marktfähigen Produkt. Im
Steinkohlenbergbau erfolgt die Aufbereitung der Rohkohle mechanisch
durch Nutzung der Schwerkraft bei unterschiedlicher Dichte der
zu trennenden Produkte:
Kohle = 1,3 bis 1,6 t/m3
Schieferton= 2,7 t/m3
Sandstein= 2,3 bis 2,6 t/m3
Auffahren
bergmännische Bezeichnung für
das Herstellen von Hohlräumen für das Grubengebäude.
Die Auffahrung kann maschinell mit Teil- oder Vollschnittmaschinen
oder konventionell durch Bohr- und Schießarbeit erfolgen.
Ausgasung
Freisetzung von Gasen aus Stoffen, ohne
daß sich deren Gefüge chemisch verändert im Gegensatz
zur Entgasung und Vergasung. Dies kann durch Wärmezufuhr
oder Druckentlastung ausgelöst oder beschleunigt werden.
So kann bei der Steinkohlengewinnung durch Druckentlastung oder
Zerkleinerung des Gesteins Methan freigesetzt werden. siehe Grubengas.
Ausgleichsfonds zur Sicherung des
Steinkohleneinsatzes
Sondervermögen des Bundes, das
durch das Dritte Verstromungsgesetz (Verstromungsgesetze) eingerichtet
worden ist und vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft verwaltet
wird. Dem Sondervermögen fließen die Mittel aus der
Erhebung der Ausgleichsabgabe zu, die seit dem 1.1.1975 auf die
Abgabe von Elektrizität erhoben wird. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen
sind berechtigt, die Ausgleichsabgabe ("Kohlepfennig")
an die Endverbraucher weiterzugeben. Aus dem Mittelaufkommen des
Fonds werden nach Maßgabe des Dritten Verstromungsgesetzes
Zuschüsse zur Förderung des Einsatzes von Steinkohle
in der Kraftwirtschaft bis zum 31.12.1995 gewährt. Danach
tritt das Artikelgesetz in Kraft.
Ausnutzungsfaktor
Verfügbarkeit von Wärmekraftwerken.
Ausziehschacht
Abwetteröffnung nach über
Tage, in der mittels Ventilatoren die Luft aus dem Grubengebäude
gesaugt wird. (siehe Wetter)