Abbau
1. bergmännische Tätigkeit zur planmäßigen Hereingewinnung von Rohstoffen.
2. Bezeichnung für den Teil des Grubengebäudes, in dem der Rohstoff gewonnen wird.



Abbauwürdigkeit
ist abhängig von einer Reihe von ökonomischen Faktoren wie allgemeines Preisniveau, Stand der Fördertechnik und Größe der Lagerstätte. Sie variieren, so daß ein Vorkommen bauwürdig wie auch bauunwürdig werden kann.Mit zu berücksichtigen sind gleichfalls die ökologischen Faktoren, die einen immer größeren Anteil an der Beurteilung einer Lagerstätte einnehmen.


Abbaufortschritt
Fortschritt eines Gewinnungsbetriebes in der Lagerstätte gemessen in Metern, im Gegensatz zur Abbaugeschwindigkeit, die den Abbaufortschritt je Zeiteinheit angibt.


Abbaustrecke
in der Lagerstätte erstellte längliche Hohlräume. Im Steinkohlenbergbau begrenzen sie den Streb an seinen Enden und werden nach ihrem Verwendungszweck unterschiedlich bezeichnet; Kohlenabfuhrstrecke, Fuß- oder Kopfstrecke.



Abraum
im Tagebau gelöstes Gestein (siehe Nebengestein) wie zum Beispiel das über der Lagerstätte, was keine nutzbaren Mineralien enthält (siehe Deckgebirge).



Abteufen
bergmännischer Ausdruck für das Herstellen senkrechter Hohlräume (siehe Schächte) zur Erschließung von Lagerstätten.


Aktionsgemeinschaft Deutscher Steinkohlereviere GmbH
als Gemeinschaftsaktion der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft durch Vertrag vom 23. November 1966 mit dem Ziel, eine geordnete Stillegung von Stein- und Pechkohlenbergbau zu erleichtern und die Wirtschaftsstruktur in den Steinkohlenbergbaugebieten zu verbessern. Durch Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland sind der Aktionsgemeinschaft die Gewährung von Stillegungsprämien, die Veräußerung von Grundstücken aus Bergbaubesitz im Interesse einer Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Bergbaugebieten übertragen worden.



Aktivkohle
Kohle, die durch Spezialbehandlung ein fein verteiltes Porensystem mit hoher innerer Oberfläche erhält. Aufgrund der damit verbundenen Erhöhung des Absorbtionsvermögens wird Aktivkohle insbesondere zur Reinigung von Gasen eingesetzt.


Allgemeines Berggesetz (ABG)
vom 24. Juni 1865.Das ABG galt ursprünglich für die Preußischen Staaten. Es wurde von deren Rechtsnachfolgern übernommen und vielfach geändert. Es behandelt:
- Fragen des Privatrechts: so die Rechte aus dem Bergwerkseigentum, gesellschaftliche Regelungen der Bergrechtlichen Gewerkschaft, Schadensersatzregelung hinsichtlich der Bergschäden.
- Fragen des öffentlichen Rechts: Verfahren der Grundabtretung, eine Art Enteignung von Grundstücken auf Zeit für bergbauliche Zwecke, Zulassung von Betriebsplänen, nach denen der Abbau zu erfolgen hat, durch die Bergbehörde und Ermächtigungsvorschriften für die Bergebehörde zum Eingreifen im Falle der Gefahr.
- Fragen des Strafrechts:
Ahndung von Verstößen gegen Vorschiften, die der Sicherheit im Bergbau dienen. (siehe Bundesberggesetz)

Alter Mann
bergmännische Bezeichnung für den Lagerstättenteil oder den Grubenbau, der nach der Gewinnung des Rohstoffes verbleibt.



Anfahrverluste
Anteil an Energie, der bei der Inbetriebnahme ("Anfahren") eines technischen Prozesses noch nicht für den Prozeß genutzt werden kann und "verloren" geht. Die Verluste entstehen u. a. durch den Energieverbrauch der Hilfsaggregate und den Aufheizvorgang.


Anschlußbergwerk
Anschluß neuer Grubenfelder an ein produzierendes Bergwerk. Das Anschlußbergwerk erhält eigene Seilfahrteinrichtungen, Materialförderung, Wetterführung und Energieverteilung. Die Produktförderung oder Schachtförderung und die Aufbereitung verbleiben am alten Standort.



Anthrazit
siehe Steinkohlearten



Arbeitspreis
Begriff, der ursprünglich nur auf die Preise des elektrischen Stroms beschränkt war.Der Arbeitspreis ist der Teil des Strompreises, der nach der Menge der abgenommenen elektrischen Energie (kWh) berechnet wird. Dazu kommt der Grund- oder Leistungspreis, der nach der beanspruchten oder bestellten Leistung in kW berechnet wird. Dieses System findet auch Anwendung in anderen Bereichen der Energiewirtschaft, in denen hohe Kapazitäten für Zeiten des Spitzenbedarfs vorgehalten werden müssen.


Arbeitszeit
siehe Schicht


Aromaten
Kohlenwasserstoff-Gruppe mit relativ hohem spezifischen Gewicht und guten Lösungseigenschaften, deren chemischer Stammkörper das Benzol ist. Diese Verbindungenheißen Aromaten, weil viele dieser abgeleiteten Stoffe einen aromatischen Geruch haben. Die bekanntesten Aromaten sind: Benzol, Toluol, Xylol. Sie werden in Kokereien und bei der Mineralölverarbeitung gewonnen und finden als Treibstoff und Chemierohstoff Verwendung.



Artikelgesetz
Nachfolge-Gesetzgebung für den Jahrhundertvertrag. Ab 1996 gibt es keine feste Regulierung der Absatzmengen mehr. Die erforderlichen finanziellen Mittel zum Ausgleich von Weltmarktpreisen zum Preis deutscher Steinkohle werden dann aus dem Haushaltsetat des Bundes bestritten.


Aschegehalt
nicht brennbaren Bestandteile in Gew.-% im Brennstoff. Bezogen auf ein Steinkohlenflöz liegt der Wert meist unter 12 %. Der Aschegehalt bildet zusammen mit dem Wassergehalt den Ballastgehalt.



Aschenabzug
Vorrichtung, mit der feste oder flüssige Rückstände von Verbrennungsprozessen abgezogen werden.



Asphalt
braunschwarze bis schwarze, nichtkristalline, viskose bis nahezu feste Masse, die aus Kohlenwasserstoffen mit geringen Mengen Sauerstoff-, Stickstoff- und Schwefelverbindungen sowie Mineralstoffen besteht. Man unterscheidet natürlichen und künstlichen, aus Erdölrückständen gewonnenen Asphalt. Asphalt ist ein Gemisch aus Bitumen und Mineralstoffen (Sand, Kies, Split) als Füllstoff. Bevorzugte Anwendungen beim Straßenbau zum Asphaltieren oder zur Herstellung von Dachpappen.


Aufbereitung
mechanische oder chemische Behandlung bergbaulicher Rohstoffe zu einem marktfähigen Produkt. Im Steinkohlenbergbau erfolgt die Aufbereitung der Rohkohle mechanisch durch Nutzung der Schwerkraft bei unterschiedlicher Dichte der zu trennenden Produkte:
Kohle = 1,3 bis 1,6 t/m3
Schieferton= 2,7 t/m3
Sandstein= 2,3 bis 2,6 t/m3


Auffahren
bergmännische Bezeichnung für das Herstellen von Hohlräumen für das Grubengebäude. Die Auffahrung kann maschinell mit Teil- oder Vollschnittmaschinen oder konventionell durch Bohr- und Schießarbeit erfolgen.


Ausgasung
Freisetzung von Gasen aus Stoffen, ohne daß sich deren Gefüge chemisch verändert im Gegensatz zur Entgasung und Vergasung. Dies kann durch Wärmezufuhr oder Druckentlastung ausgelöst oder beschleunigt werden. So kann bei der Steinkohlengewinnung durch Druckentlastung oder Zerkleinerung des Gesteins Methan freigesetzt werden. siehe Grubengas.


Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes
Sondervermögen des Bundes, das durch das Dritte Verstromungsgesetz (Verstromungsgesetze) eingerichtet worden ist und vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft verwaltet wird. Dem Sondervermögen fließen die Mittel aus der Erhebung der Ausgleichsabgabe zu, die seit dem 1.1.1975 auf die Abgabe von Elektrizität erhoben wird. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, die Ausgleichsabgabe ("Kohlepfennig") an die Endverbraucher weiterzugeben. Aus dem Mittelaufkommen des Fonds werden nach Maßgabe des Dritten Verstromungsgesetzes Zuschüsse zur Förderung des Einsatzes von Steinkohle in der Kraftwirtschaft bis zum 31.12.1995 gewährt. Danach tritt das Artikelgesetz in Kraft.



Ausnutzungsfaktor
Verfügbarkeit von Wärmekraftwerken.


Ausziehschacht
Abwetteröffnung nach über Tage, in der mittels Ventilatoren die Luft aus dem Grubengebäude gesaugt wird. (siehe Wetter)