Verfügbarkeit von Wärmekraftwerken
anhand mehrerer unterschiedlicher Kenngrößen
ist die Verfügbarkeit von Kraftwerken quantitativ zu erfassen.
Ein Kraftwerk mit einer Nennleistung von 1 000 MW war während
eines Jahres (8 760 h) 4 000 h in Betrieb und erzeugte in dieser
Zeit 3,2 TWh elektrischen Strom. Daraus ergibt sich, daß
von der Nennleistung von 1000 MW durchschnittlich nur 800 MW genutzt
werden. Außer dieser genutzten Leistung standen für
2000 h eine Reserve von 50 MW zur Verfügung. Daraus ergibt
sich eine Leistungsfähigkeit von 85 % (Verhältnis der
Betriebsleistung zuzüglich Bereitschaftsleistung zur Nennleistung.)
Ausnutzungsfaktor der Betriebszeit: Verhältnis der Betriebsleistung
(800 MW) zur Nennleistung (1000 MW): 80 %. Damit wird die Auslastung
des Kraftwerks während des Betriebes gekennzeichnet.
Arbeitsverfügbarkeit:
Verhältnis von verfügbarer
Arbeit (Betriebsarbeit 3,2 TWh plus Bereitschaftsarbeit 2000 h
x 50 MW = 0,1 TWh) zur theoretisch maximal möglichen Arbeit
(1000 MW x 8 760 h = 8,76 TWh). Die sich ergebende Kennzahl von
38 % charakterisiert die Verfügbarkeit von Kraftwerken.
Ausnutzungsfaktor:
Verhältnis von tatsächlich
erzeugter Arbeit (3,2 TWh) zur theoretisch maximal möglichen
Arbeit (8,76 TWh): 37 %.
Vergasung
chemische Umwandlung fester oder flüssiger
Brennstoffe in Gas. Als Vergasungsmittel können Luft, Sauerstoff,
Wasserstoff oder Wasserdampf eingesetzt werden, die bei höheren
Temperaturen unter Normaldruck oder erhöhtem Druck mit dem
Brennstoff zur Reaktion gebracht werden. Die Effektivität
eines Vergasungsverfahrens wird durch den Vergasungswirkungsgrad
wiedergegeben, der sich aus dem Verhältnis des Brennwertes
des erzeugten Gases zu dem des eingesetzten Brennstoffs ergibt.
Der Umsetzungsgrad des Kohlenstoffs wird durch den Kohlenstoffvergasungsgrad
angegeben. Dieser entspricht dem Quotienten aus der Kohlenstoffmenge
in den Vergasungsprodukten zur Kohlenstoffmenge im eingesetzten
Brennstoff. Die Ausnutzung der Wärme wird durch den thermischen
Wirkungsgrad wiedergegeben. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis
der chemisch gebundenen und fühlbaren Wärmemenge in
den Vergasungsprodukten zu der chemisch gebundenen und fühlbaren
Wärmemenge im eingesetzten Brennstoff. Folgende Gase werden
unterschieden:
Schwachgas 4 600 bis 12 500 kJ/m³
Synthesegas etwa 12 500 kJ/m³
Stadt- bzw. Starkgas 16 700 bis 20
000 kJ/m³
Synthetisches Erdgas 25 000 bis 37
000 kJ/m³
Verkokung
Schwelung von Kohle unter Luftabschluß
bei hoher Temperatur. Neben gasförmigen und flüssigen
Destillationsprodukten entstehen feste kohlenstoffreiche Rückstände
wie Holzkohle, Braunkohlen- und Steinkohlenkoks sowie Pechkoks.
(siehe Kokerei)
Versatzverfahren
Einbringen von Gestein in dem nach der
Gewinnung des Rohstoffs freigelegten Hohlraum. Im Ruhrbergbau
werden eingesetzt: der Bruchbau, Blasversatz und die Bruchhohlraumverfüllung.
Verstromungsgesetze
Gesetze zur Förderung und Sicherung
des Einsatzes von Gemeinschaftskohle (Steinkohle) zur Erzeugung
von Elektrizität und Fernwärme.
1. Während nach dem Ersten Verstromungsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken
vom 12.5.1965) der Bau neuer Kraftwerke in der Zeit vom 30. Juni
1964 bis 1. Juli 1971 durch die Gestattung einer steuerfreien
Rücklage von bis zu 45 v. H. der Anschaffungs- und Herstellungskosten
des Kraftwerks begünstigt wurde, wurden nach dem Zweiten
Verstromungsgesetz ab 1. Juli 1966 Zuschüsse zum Ausgleich
der Wärmepreisdifferenz zwischen Gemeinschaftskohle und schwerem
Heizöl und Zuschüsse zu den betriebsbedingten Mehrkosten
neuer Steinkohlenkraftwerke gegenüber Ölkraftwerken
aus Mitteln der öffentlichen Hand gezahlt (Bund und Bergbauländer
NRW und Saar im Verhältnis zwei Drittel/ein Drittel); gleichzeitig
wurde der Einsatz von schwerem Heizöl in Kraftwerken genehmigungspflichtig.
Durch beide Gesetze wurde bis Ende 1971 der Bau von rund 10000
MW neuer Kraftwerksleistung auf Steinkohlenbasis initiiert.
2. Mit dem Dritten Verstromungsgesetz
(Gesetz über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle
in der Elektrizitätswirtschaft vom 13.12.1974, ist die Förderung
der Steinkohlenverstromung erweitert und auf eine neue Grundlage
gestellt worden. Neben der Vorgabe einer festen Zielmenge von
durchschnittlich 33 Mill. t SKE/a bis zunächst einschließlich
1980 sind gegenüber der Förderung der Steinkohlenverstromung
bis Ende 1974 insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:
- Grundsätzlich voller Ausgleich
der Mehrkosten von Steinkohlenkraftwerken gegenüber Ölkraftwerken
unter Einbeziehung von Kraftwerken, die vor Inkrafttreten des
Ersten Verstromungsgesetzes in Betrieb gegangen sind.
- Sicherung kostendeckender Erlöse
für Kraftwerkskohlelieferungen der Bergbauunternehmen in
Verbindung mit Regelungen, die sicherstellen sollen, daß
die Preise für Kraftwerkskohle keine "unangemessene
Entwicklung" nehmen.
- Förderung des Baus neuer Steinkohlenkraftwerke
durch Zuschüsse zu den Investitionskosten in Höhe von
zunächst 150 DM/kW installierter Leistung, vom 1. April 1976
an 180 DM/kW.
- Aufbringung der erforderlichen Mittel
nicht wie bisher über die Haushalte des Bundes und der Bergbauländer,
sondern über eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Ausgleichsabgabe
der Elektrizitätswirtschaft, die einem Ausgleichsfonds zufließt,
der vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft verwaltet wird;
die Abgabe kann von der Elektrizitätswirtschaft an ihre Abnehmer
weitergegeben werden (Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes).
3. Mit der Novelle des Dritten Verstromungsgesetzes
vom 29. März 1976 wurde für die Jahre 1976 und 1977
der Mehrkostenausgleich auf andere Energieträger als Heizöl
ausgedehnt, um nach dem starken Rückgang des Steinkohleneinsatzes
im Jahre 1975 auf 23,3 Mill. t SKE (nach 32 Mill. t SKE in 1974)
die annähernde Erreichung der Zielmenge sicherzustellen.
4. Mit der Zweiten Novelle des Dritten
Verstromungsgesetzes von 24. Dezember 1977 wurde die rechtliche
Grundlage für die zwischen dem Bergbau und der Kraftwirtschaft
getroffenen 10-Jahres-Vereinbarungen über die Abnahme von
durchschnittlich 33 Mill. t SKE/a an inländischer Steinkohle
in der Zeit von 1978 bis 1987 geschaffen.
5. Im April 1980 sind zwischen der Elektrizitätswirtschaft
und dem Bergbau Ergänzungsvereinbarungen zu den bisherigen
10-Jahres-Vereinbarungen unterzeichnet worden, die eine sukzessive
Erhöhung der in Kraftwerken einzusetzenden Menge inländischer
Steinkohle und eine Verlängerung bis 1995 vorsehen. Die Mengen
sollen numehr von bisher durchschnittlich 33 auf 40 Mill. t SKE/a
im Jahr 1985, 45 Mill. t SKE/a in 1990 und voraussichtlich 47,5
Mill. t SKE/a in 1995 ansteigen. Die Zusatzmenge in Höhe
von rund 11 Mill. t SKE/a wird nicht mehr pauschal verbilligt,
sondern ihre Verbilligung am Importkohlenpreis orientiert. Die
Aufstockungsmenge ist grundsätzlich nicht bezuschußt,
dafür bleibt den abnehmenden Unternehmen Zugang zum Drittlandskohlenimport
erhalten.Zu den Verstromungsgesetzen sind eine Reihe von Durchführungsrichtlinien
erlassen worden, die im Bundesanzeiger veröffentlicht worden
sind. (siehe Energieprogramme, Kohlepfennig, Jahrhundertvertrag)
verwertbare Förderung
verkaufsfähiges Produkt eines Bergwerkes.
Angaben der Menge in tvF (Tonnen verwertbare Förderung).
Bezugsbasis ist eine Standardqualität von 8 % Wasser und
7 % Asche. Bei der Ruhrkohle AG gibt es eine Richtlinie für
die Mengenermittlung.
Vollschnittmaschine
Streckenvortriebsmaschine, die mit einem
sich drehenden Bohrkopf in einem Arbeitsgang den gesamten Hohlraum
erstellt. Anschließend wird der Unterstützungsbau eingebracht.
Der Durchmesser der kreisrunden Strecken ist 4-12 Meter. Die Maschinenlänge
beträgt rund 250 Meter und das Gesamtgewicht rund 4500 Tonnen.